Vier Kirchengemeinden wachsen zusammen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Rechtsordnung der evangelischen Landeskirche gibt exakte Vorgaben, wie die Gründung einer Verbundgemeinde abläuft.
Nachdem sich die beteiligten Gemeinden entschieden haben, diesen Weg zu gehen, ist eine Gemeindeversammlung abzuhalten, in der alle Gemeindeglieder Gelegenheit haben, sich zu informieren und ihre Meinung zu äußern. Danach müssen alle Kirchengemeinderäte der beteiligten Gemeinden die Beantragung der Verbundgemeinde beschließen, erst wenn diese Beschlüsse (in unserem Fall aus vier Gemeinden) gefasst sind, kann der Antrag beim Oberkirchenrat gestellt werden.
Wir werden die Gemeindeversammlung am 12. Januar 2025, im Anschluss an den Gottesdienst, abhalten. Danach kann der Kirchengemeinderat im Februar den Gründungsantrag beschließen und der Antrag wird in Stuttgart gestellt. Dies muss bis zum 25. Februar erfolgen, damit die Verbundgemeinde zum 1. Advent 2025, dem Tag der nächsten Kirchenwahl in Kraft tritt. Durch die Gründung der Verbundkirchengemeinde verfolgen wir einerseits das Ziel, die vier Gemeinden enger zu verbinden und allmählich zusammenwachsen zu lassen, andererseits wollen wir die Pfarrstellen besonders für junge Pfarrpersonen attraktiv machen indem Möglichkeiten entstehen, Gaben und Talente über die Gemeindegrenzen hinaus auszuüben.
Da wir in Folge des Pfarrplans 2030 nur noch drei Pfarrstellen für die vier Gemeinden haben werden, hat die Attraktivität der Pfarrstellen große Bedeutung.