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Kirchengemeinderat

 

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Der Kirchengemeinederat wurde am 1. Dezember 2019 neu gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern und kraft Amtes dem Kirchenpfleger, der Krankenhauspfarrerin und dem Gemeindepfarrer.

Der Kirchengemeinderat trifft sich regelmäßig in Sitzungen, meistens mittwochs, einmal im Monat. Jährlich führt er in der Regel eine Wochenendklausur durch.
Neben dem Gesamtgremium gibt es gegenwärtig den "Verwaltungsausschuß", den "Bauausschuß" und den "Gemeindeausschuß".

Am 12. Januar 2020 werden die Kirchengemeinderäte eingesetzt, die bis zu den nächsten Kirchengemeinderatswahlen im Dezember 2025 zusammen mit der Pfarrerin die Kirchengemeinde leiten: