Stiftung Christuskirche
Die Stiftung ist gegründet mit 100.000€ Gründungsstiftungskapital. Die Freude, dass wir es geschafft haben, hält noch an. Doch eine Stiftung wird gegründet, damit sie eine Stiftung wird. Das große Ziel ist, dass die Stiftung in zehn Jahren 300.000€ Stiftungskapital hat.
Wir freuen uns, wenn Sie die Stiftung Christuskirche bedenken! Unsere Stiftungsbroschüre informiert ausführlich über die Möglichkeiten der Zustiftung.
Der Stiftungsbeirat
Der Stiftungsbeirat hat sich am Dienstag, den 28. Februar 2012 konstiruiert. In seiner dritten Sitzung am 12. November 2014 wurden als Vorstand gewählt:
1. Vorsitzende: Beate Walaschek-Leube
2. Vorsitzender: Karl-Ulrich Zepf
Protokollantin: Beate Luthmann
Zudem gehören dem Stiftungsbeirat an:
• Härle, Hans (ehemaliger Vorstand der Raiffeisenbank Bad Schussenried eG)
• Reichelt, Matthias (Regionaldirektor Kreissparkasse Biberach)
• Schneiderhan, Josef (Direktor der Volksbank Biberach)
und – laut Satzung - Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte
• Pfarrerin Susanne Richter, Ernst-Ulrich Schmitz, Charles Schlicker
Wir sind froh, dass Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen dem Stiftungsbeirat angehören.
Der Stiftungsrat
In seiner zweiten Sitzung am 12. November 2014 wurden als Vorsitzende gewählt:
1. Vorsitzender: Peter Kiess
2. Vorsitzende: Beate Luthmann
STIFTEN – ABER WIE?
Viele Menschen meinen, Stifterin oder Stifter kann nur werden, wer über ein besonders großes Ver-mögen verfügt. Dem ist nicht so.
Ab 500 EUR können Sie für die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried stiften. Darüber hinaus liegt es in Ihrem Ermessen, in welcher Zuwendungshöhe Sie die Stiftung unterstützen möchten. Sie haben dadurch die Möglichkeit, sich auf Dauer in die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried einzubringen und setzen somit ein Zeichen nachhaltiger Verantwortung für unsere Kirche.
ausgegeben werden. Stiftungsgelder hingegen bleiben auf Dauer erhalten. Denn das Stiftungsvermögen muss bestehen bleiben und darf nicht verbraucht werden. Dementsprechend wird es nach gesetzlichen Vorschriften sicher, gewinnbringend und nachhaltig angelegt. Nur die Zinserträge werden für den Stiftungszweck verwendet - und das auf unbegrenzte Zeit.
Sicher haben Sie sich schon gefragt: „Wann kann ich eine Stiftung unterstützen?“ Wir wollen Ihnen hier besondere Anlässe aufzeigen, zu denen Sie die Stiftung Christuskirche bedenken können.
Die Geburt eines Kindes, ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum sind gute Anlässe für eine Zuwendung an die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried. Als Geschenk bitten Sie um eine Zuwendung an die Stiftung. Hierzu teilen Sie den Gratulanten einfach die Bankverbindung der Stiftung mit.
Viele Menschen bewegt, was aus ihrem Vermögen wird. Auch nach ihrem Tod soll ihr Geld Gutes be-wirken. Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung Christuskirche Bad Schussenried ist dies möglich. Die Stiftung kann auch als Erbin eingesetzt werden. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer der Stiftung Christuskirche zu Gute kommt.
Außerdem kann im Hinblick auf das Versterben eine so genannte Stiftung von Todes wegen errichtet werden. Hierzu bestimmt der Erblasser in seinem Testament die Errichtung einer Stiftung. Wer das plant oder wer ein Vermächtnis macht oder die Stiftung als Erbin einsetzen will, bespricht das am besten mit seinem Notar oder Rechtsanwalt. Auch die evangelische Landeskirche gibt hierzu gerne Rat.
Kontakt:
Pfarrerin Susanne Richter, Tel. 07583/2463
Peter Kiess, Tel. 07583/926156