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Stiftung Christuskirche

 

Die Stiftung ist gegründet mit 100.000€ Gründungsstiftungskapital. Die Freude, dass wir es geschafft haben, hält noch an. Doch eine Stiftung wird gegründet, damit sie eine Stiftung wird. Das große Ziel ist, dass die Stiftung in zehn Jahren 300.000€ Stiftungskapital hat.

Wir freuen uns, wenn Sie die Stiftung Christuskirche bedenken! Unsere Stiftungsbroschüre informiert ausführlich über die Möglichkeiten der Zustiftung.

Der Stiftungsbeirat 

Der Stiftungsbeirat hat sich am Dienstag, den 28. Februar 2012 konstiruiert. In seiner dritten Sitzung am 12. November 2014 wurden als Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende: Beate Walaschek-Leube

2. Vorsitzender: Karl-Ulrich Zepf

Protokollantin: Beate Luthmann

Zudem gehören dem Stiftungsbeirat an:

• Härle, Hans (ehemaliger Vorstand der Raiffeisenbank Bad Schussenried eG)

• Reichelt, Matthias (Regionaldirektor Kreissparkasse Biberach)

• Schneiderhan, Josef (Direktor der Volksbank Biberach)

und – laut Satzung - Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte
• Pfarrerin Susanne Richter, Ernst-Ulrich Schmitz, Charles Schlicker

Wir sind froh, dass Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen dem Stiftungsbeirat angehören.

Der Stiftungsrat

In seiner zweiten Sitzung am 12. November 2014 wurden als Vorsitzende gewählt:

1. Vorsitzender: Peter Kiess

2. Vorsitzende: Beate Luthmann

 

 

STIFTEN – ABER WIE?

Wir möchten Sie informieren, wie Sie sich als Stifterin/Stifter einbringen können, um die Zukunft der Christuskirche zu sichern und ihre verantwortungsvollen Aufgaben zu erhalten.
 
 
 
Wie kann ich Stifterin/Stifter werden?

Viele Menschen meinen, Stifterin oder Stifter kann nur werden, wer über ein besonders großes Ver-mögen verfügt. Dem ist nicht so.
Ab 500 EUR können Sie für die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried stiften. Darüber hinaus liegt es in Ihrem Ermessen, in welcher Zuwendungshöhe Sie die Stiftung unterstützen möchten. Sie haben dadurch die Möglichkeit, sich auf Dauer in die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried einzubringen und setzen somit ein Zeichen nachhaltiger Verantwortung für unsere Kirche.
 
 
 
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Stiftung?
 
Eine Spende muss zeitnah und in der Regel vollständig dem Zweck entsprechend verwendet, also
ausgegeben werden. Stiftungsgelder hingegen bleiben auf Dauer erhalten. Denn das Stiftungsvermögen muss bestehen bleiben und darf nicht verbraucht werden. Dementsprechend wird es nach gesetzlichen Vorschriften sicher, gewinnbringend und nachhaltig angelegt. Nur die Zinserträge werden für den Stiftungszweck verwendet - und  das auf unbegrenzte Zeit.
 
 
 
Stiftungsfonds
 
Ein Stiftungsfonds ist eine Unterstiftung in die Stiftung Christuskirche. Ab 5.000 EUR können Sie einen Stiftungsfonds unter dem Dach der Stiftung Christuskirche errichten lassen. Dieser Stiftungsfonds kann den Namen Ihrer Wahl tragen und für einen gezielten Stiftungszweck bestimmt werden.
 
 
 
Stiften spart Steuern
 
Die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried ist steuerbegünstigt. Nach neuestem Recht genießen Stifterinnen und Stifter sogar besondere Steuervorteile. Jede steuerpflichtige Person kann Zuwendungen an die Stiftung Steuer mindernd geltend machen - und zwar innerhalb des Regelabzugs von bis zu 20 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte.
Das in die Stiftung eingebrachte Geld ist schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei. Wer selbst geerbt hat, kann diesen Vorteil noch innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall geltend machen, wenn er oder sie das geerbte Vermögen bzw. einen Teil davon an die Stiftung überträgt.

Bei Fragen steht Ihnen unser Stiftungsbeirat jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 
 
Es gibt genügend Anlässe zum Stiften

Sicher haben Sie sich schon gefragt: „Wann kann ich eine Stiftung unterstützen?“ Wir wollen Ihnen hier besondere Anlässe aufzeigen, zu denen Sie die Stiftung Christuskirche bedenken können.
 
 
 
Stiften aus freudigem Anlass

Die Geburt eines Kindes, ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum sind gute Anlässe für eine Zuwendung an die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried. Als Geschenk bitten Sie um eine Zuwendung an die Stiftung. Hierzu teilen Sie den Gratulanten einfach die Bankverbindung der Stiftung mit.
 
 
 
Stiften als Kondolenz
 
Auch anlässlich eines Todes können Sie die Stiftung bedenken. Anstelle von Blumen bitten Sie um einen Beitrag an die Stiftung Christuskirche Bad Schussenried. So weisen Sie in der Traueranzeige auf den Wunsch hin, statt Kranz und Blumenspenden diesen guten Zweck zu unterstützen.
 
 
 
Vermächtnis und Erbschaft

Viele Menschen bewegt, was aus ihrem Vermögen wird. Auch nach ihrem Tod soll ihr Geld Gutes be-wirken. Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung Christuskirche Bad Schussenried ist dies möglich. Die Stiftung kann auch als Erbin eingesetzt werden. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer der Stiftung Christuskirche zu Gute kommt.
 
 
 
Ganz wichtig: Wenn Sie Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände der Stiftung vermachen, ist die Stiftung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit. Bei einer Übertragung von Grundvermögen an die Stiftung wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Ihre Zuwendung erhält die Stiftung ohne jeden Abzug.
Außerdem kann im Hinblick auf das Versterben eine so genannte Stiftung von Todes wegen errichtet werden. Hierzu bestimmt der Erblasser in seinem Testament die Errichtung einer Stiftung. Wer das plant oder wer ein Vermächtnis macht oder die Stiftung als Erbin einsetzen will, bespricht das am besten mit seinem Notar oder Rechtsanwalt. Auch die evangelische Landeskirche gibt hierzu gerne Rat.



 
Wenn Sie sich überlegen, ob Sie Stifter/in werden könnten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, im persönlichen Gespräch lässt es sich leichter klären.


Kontakt:
Pfarrerin Susanne Richter, Tel. 07583/2463
Peter Kiess, Tel. 07583/926156